Bundesweiter Fördermittel + Sonderförderungen in einzelnen Bundesländern
Die WMK ist eines der autorisierten Beratungsunternehmen dieser Förderprogramme. Es sind Fördermodelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) bzw. der Stadt Hamburg. Eine bis zu 50-Prozentige staatliche Förderung ist mit diesem Förderprogramm möglich. (bis zu 16.500,00 €)
Folgende Unternehmen könnten aktuell gefördert werden: (Voraussetzung: Der Fördertopf hat noch freie Mittel)
Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks („go digital“) und Freiberufler (nur „Hamburg Digital“) die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Sie wissen nicht, ob Ihr Unternehmen eine Förderung erhalten würde? Kein Problem, wir prüfen das für Sie.
Die niedersächsische Landesregierung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei Investitionen in die Digitalisierung mit insgesamt 15 Millionen Euro. Das Förderprogramm „Digitalbonus Niedersachsen“ richtet sich an Betriebe der gewerblichen Wirtschaft, der Life Sciences, aus dem Bereich eHealth oder des Handwerks. Damit unterstützt das Wirtschaftsministerium ganz konkret niedersächsische Unternehmen bei der Umsetzung von digitalen Transformationsprozessen.
Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Die Digitalisierung stellt besonders kleine und mittlere Unternehmen vor große Herausforderungen – auch finanziell. Hier setzen wir mit dem Digitalbonus an. Mit einem Zuschuss von bis zu 10.000 Euro werden Investitionen in digitale Hard- und Software sowie die IT-Sicherheit gefördert.“
Der „Digitalbonus Niedersachsen“ kann bei der NBank beantragt werden. Die Investitionen müssen mindestens 5000 Euro betragen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent für kleine Unternehmen und bis zu 30 Prozent für mittlere Unternehmen.
1. Welche Projekte können gefördert werden?
2. Wer kann eine Förderung beantragen?
3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
4. Was wird gefördert?
Investitionen in Hard- und Software sowie dazu gehörende Dienstleistungen
5. Was wird nicht gefördert?
Standard-Hard- und Software, selbst erstellte Hard- und Software, gebrauchte Geräte, wiederkehrende Dienstleistungen
6. Wie hoch ist der Zuschuss?
Bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 17.000 Euro.
7. Wir helfen Ihnen bei:
Für folgende Unternehmensarten können Anträge gestellt werden.
(folgende Unterlagen sind notwendig)
Unternehmen
§ Handelsregisterauszug oder
§ Gewerbeanmeldung zuzüglich Kopie des Personalausweises der vertretungsberechtigten Person(en)
Vereine:
§ Vereinsregisterauszug zuzüglich eines Nachweises über die vertretungsberechtigte(n) Person(en) des Vereins,
Angehörige der Freien Berufe:
§ Kopie des Personalausweises zuzüglich eines Nachweises, dass die Tätigkeit im Haupterwerb ausgeübt wird.
Auszug aus unserem Spezial-Angebot für diese Förderung:
Wir haben über u.a. 30-jährige Erfahrung mit den Systemen: Simba, SBS, Rosesoft, Agenda, FibuScan, 10-nit, PostStream (DMS) und viele mehr. Nutzen Sie unsere praktische Erfahrung für Ihre effektive Umsetzung einer Digitalisierung.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und stehen bei Rückfragen gern zur Verfügung.
Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.
Weitere Info gern auf Anfrage