Digitale Beleg- und Dokumentenverwaltung (revisionssicheres DMS)
Digitale Finanzbuchhaltung und/oder Personalverwaltung
Steuer-, Bilanz- und Planungssysteme

Fördermittel

Aktuelle Fördermodelle die Sie durch uns nutzen könnten:

Bundesweiter Fördermittel + Sonderförderungen in einzelnen Bundesländern

  • Firmensitz in Hamburg

    Förderprogramm: „go-digital“ und Sonderprogramm „Hamburg Digital“

    Die WMK ist eines der autorisierten Beratungsunternehmen dieser Förderprogramme. Es sind Fördermodelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) bzw. der Stadt Hamburg. Eine bis zu 50-Prozentige staatliche Förderung ist mit diesem Förderprogramm möglich. (bis zu 16.500,00 €)

    Folgende Unternehmen könnten aktuell gefördert werden: (Voraussetzung: Der Fördertopf hat noch freie Mittel)

    Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks („go digital“) und Freiberufler (nur „Hamburg Digital“) die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    • Weniger als 100 Mitarbeiter
    • Vorjahresumsatz- oder Vorjahresbilanzsumme liegt unter 20 Mio. Euro
    • Firmensitz oder Niederlassung in Deutschland
    • Förderfähigkeit nach der DE-minimis-Verordnung

    Sie wissen nicht, ob Ihr Unternehmen eine Förderung erhalten würde? Kein Problem, wir prüfen das für Sie.

  • Sitz in Niedersachsen

    Digitalbonus Niedersachsen

    Die niedersächsische Landesregierung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei Investitionen in die Digitalisierung mit insgesamt 15 Millionen Euro. Das Förderprogramm „Digitalbonus Niedersachsen“ richtet sich an Betriebe der gewerblichen Wirtschaft, der Life Sciences, aus dem Bereich eHealth oder des Handwerks. Damit unterstützt das Wirtschaftsministerium ganz konkret niedersächsische Unternehmen bei der Umsetzung von digitalen Transformationsprozessen.

    Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Die Digitalisierung stellt besonders kleine und mittlere Unternehmen vor große Herausforderungen – auch finanziell. Hier setzen wir mit dem Digitalbonus an. Mit einem Zuschuss von bis zu 10.000 Euro werden Investitionen in digitale Hard- und Software sowie die IT-Sicherheit gefördert.“

    Der „Digitalbonus Niedersachsen“ kann bei der NBank beantragt werden. Die Investitionen müssen mindestens 5000 Euro betragen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent für kleine Unternehmen und bis zu 30 Prozent für mittlere Unternehmen.

  • Sitz in Schleswig-Holstein

    Sonderförderung für Unternehmen, Vereine und Freiberufler in Schleswig-Holstein

    1. Welche Projekte können gefördert werden? 

    • Verbesserung der IT-Sicherheit,
    • Verbesserung digitaler Geschäftsmodelle,
    • Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Verfahren.

    2. Wer kann eine Förderung beantragen? 

    • Unternehmen sowie gemeinnützige Unternehmen und Vereine, sofern sie dauerhaft wirtschaftlich tätig sind, mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein und nicht mehr als 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente)
    • Freiberufler, die diese Tätigkeit im Haupterwerb ausüben.

    3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    • Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein, das heißt, es dürfen vor der Bestätigung des Eingangs des rechtsverbindlich unterschriebenen Förderantrages bei der WTSH noch keine Hard- oder Software angeschafft oder Dienstleistungen beauftragt worden sein. Planung, Marktrecherche, Preisabfragen etc. gelten nicht als Beginn des Projektes.
    • Die geplanten Maßnahmen müssen einen Digitalisierungsfortschritt im Unternehmen bewirken. Es reicht nicht aus, z. B. ausschließlich die vorhandene Standard-IT-Infrastruktur zu erneuern.
    • Die geplanten Investitionen einschließlich Dienstleistungen müssen mindestens 8.000 Euro netto betragen.
    • Die geförderten Investitionen in Hard- und Software müssen in Schleswig-Holstein zum Einsatz kommen.
    • Das Projekt soll binnen 8 Monaten abgeschlossen sein.
    • Für das Projekt darf kein Zuschuss aus anderen Förderprogrammen von Bund, Land, EU oder sonstigen Dritten beantragt worden sein.

    4. Was wird gefördert?

    Investitionen in Hard- und Software sowie dazu gehörende Dienstleistungen 

    5. Was wird nicht gefördert?

    Standard-Hard- und Software, selbst erstellte Hard- und Software, gebrauchte Geräte, wiederkehrende Dienstleistungen 

    6. Wie hoch ist der Zuschuss?

    Bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 17.000 Euro.

    7. Wir helfen Ihnen bei:

    • Zusammenstellung der Unterlagen bei der Antragstellung?
    • Angebote bzw. Nachweise über eine Markt-/Preisrecherche für die anzuschaffende Hard- und Software und für die geplanten Dienstleistungen
    • Aussagekräftige Projektbeschreibung (ca. 2 DIN A4-Seiten) mit Aussagen zur Zielsetzung des Projektes, des aktuellen Standes der Digitalisierung und des zu erreichenden Digitalisierungsfortschritts,

    Für folgende Unternehmensarten können Anträge gestellt werden.

    (folgende Unterlagen sind notwendig)

    Unternehmen

    §  Handelsregisterauszug oder 

    §  Gewerbeanmeldung zuzüglich Kopie des Personalausweises der vertretungsberechtigten Person(en)

    Vereine:

    §  Vereinsregisterauszug zuzüglich eines Nachweises über die vertretungsberechtigte(n) Person(en) des Vereins,

    Angehörige der Freien Berufe: 

    §  Kopie des Personalausweises zuzüglich eines Nachweises, dass die Tätigkeit im Haupterwerb ausgeübt wird.

     

    Auszug aus unserem Spezial-Angebot für diese Förderung:

    • Sicherheitsprüfung Ihrer EDV-Anlage mit eventueller Anpassung Ihrer Sicherheit
    • Anpassung Ihrer EDV-Anlage für digitale Prozesse (falls erforderlich)
    • Eigene Verbesserung von digitalen Geschäftsprozessen wie:
      • Digitale Erstellung und Versendung von Rechnungs- und Honorarvorgängen
      • Digitale Bearbeitung der Steuer-, Bescheid- und Verwaltungsvorgänge
      • Digitale Beleg- und Buchungsautomatik in der Finanz- und Lohnbuchhaltung
      • Digitaler Dokumenten- und Belegaustausch mit Ihren Mandanten
      • Digitale Fibu-Vorerfassung (bei Ihren Mandanten)
      • Revisonssichere Archivierung von Belegen und Dokumenten
      • Hilfreiche Scan- und Archivierung Werkzeuge
    • Einrichtung, Schulung und praktische Erläuterung der praktischen Prozesse in Ihrem Unternehmen.

    Wir haben über u.a. 30-jährige Erfahrung mit den Systemen: Simba, SBS, Rosesoft, Agenda, FibuScan, 10-nit, PostStream (DMS) und viele mehr. Nutzen Sie unsere praktische Erfahrung für Ihre effektive Umsetzung einer Digitalisierung.

     

    Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und stehen bei Rückfragen gern zur Verfügung.

  • Sitz in Bremen

    „Digital Jetzt“

    Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.

    Weitere Info gern auf Anfrage